Aktuell

Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden.

Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen, wer handelt für Sie wenn Sie nicht mehr können ?

LEIDER besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen.

Warum Vollmachten Sinn Machen: kurzer Film

Aus dem Leben ohne Vorsorgevollmacht: kurzer Film

Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben.
Betreuungsverfügung: Bestimmen SIE Ihre persönliche Vertrauensperson!
Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen!
Zusätzlich für Selbständige und Unternehmer
Unternehmervollmacht: Entscheiden SIE, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem !

Wir kooperieren hier mit einem Dienstleister der sich mit spezialisierten Anwälten und Notaren um diese wichtigen Fragen kümmert und Ihnen Lösungen für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bietet. Für weitere Details dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

In einigen Fällen werden die Kosten sogar von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.