Familienleben

Immer wieder dieselbe Frage – ist meine Sohn, mein Enkel, mein Großvater mitversichert – und wie lange noch ?
Es gibt Versicherer da wird z.B. für ein 3-Generationenhaus nur eine einzige Privathaftpflichtversicherung benötigt. Ihr Kind zieht in eine eigene Studentenwohnung, auch in diesem Fall ist der Hausrat des Kindes bei einigen Versicherern über den Vertrag der Eltern ohne Mehrbeitrag mitversichert.

In einer Familienhaftpflicht sind die Kinder immer mitversichert, aber – bei Kindern unter 7 Jahren (unter 10 Jahren im Straßenverkehr) prüft der Versicherer immer ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde und, je nach Ergebnis dieser Prüfung, verweigert der Versicherer ggf. die Leistung.
Manche Versicherer verzichten komplett auf diese Prüfung und es kommt so erst gar nicht zum Streit.

Fahrräder sind als Teil Ihres Hausrates immer gegen Einbruchdiebstahl versichert. Ein  Schutz gegen einfache Wegnahme (= einfacher Diebstahl), z.B. wenn das Fahrrad irgendwo abgestellt wurde, muss extra vereinbart werden.
Die Regelungen für einen solchen Schutz während der Nachtzeit sind je nach Versicherer sehr unterschiedlich.

Schnee- und Eismassen auf dem Dach Ihres Hauses rutschen ab (=Dachlawine) und  beschädigen die Abdeckung Ihres Carports oder das Dach Ihrer Garage. Ihre Wohngebäudeversicherung zahlt in einem solchen Fall nur wenn sogenannte Elementarschäden (hier Schneedruck) mitversichert sind.