Haustiere

Eine Hundehalterhaftpflicht ist inzwischen in einigen Bundesländern Pflicht, z.B. in Niedersachsen. In NRW besteht Versicherungspflicht für „große Hunde“, d.h. für Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von min. 40 cm  oder ein Gewicht von min. 20 KG erreichen.

Achten Sie beim Abschluss einer Tierkranken- oder TierOP-Versicherung darauf dass möglichst wenig Ausschlüsse in den Bedingungen zu finden sind. Manche Versicherer schliessen z.B. HD/LD und Gaumensegel-OPs kategorisch aus.

Tierärzte rechnen nach der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) ab.
Ähnlich wie in der Humanmedizin gibt es hier verschieden hohe Sätze, je nach Situation und Schwierigkeitsgrad. Eine gute Kranken- oder OP-Versicherung sollte mindestens bis zum 3-fachen Satz der GOT, bei Notdiensten auch bis zum 4-fachen Satz leisten.

Viele Hundehalterhaftpflichtversicherungen leisten nicht bei Verstoß gegen Halterpflichten, z.B. Leinen- oder Maulkorbzwang. Wählen Sie doch einfach eine die trotzdem zahlt. Einige Hunde (z.B. Rottweiler, Bordeaux-Dogge, Pitbull u.ä.) sind schwer zu versichern oder nur mit großem Prämienaufschlag.
Das muss nicht sein, es gibt auch hierfür sehr gute und trotzdem günstige Anbieter.