Viele Arbeitgeber zahlen nach wie vor vermögenswirksame Leistungen (VL). Staatlich gefördert werden, in Anhängigkeit von Ihrem Einkommen, aber nur Bausparverträge und Fondssparpläne.
Sie können aber auch Ihre VL in einen Riester-Vertrag einzahlen (AVWL) und so in den Genuss einer noch deutlich höheren staatlichen Förderung kommen.
Wenn Ihr Ehepartner bei Ihnen angestellt ist, besteht trotzdem (auch im Rahmen eines Minijobs) die Möglichkeit, zusätzlich mit einer Betriebsrente fürs Alter vorzusorgen, und das teilweise auf Staatskosten. Hierbei gilt es bestimmte Voraussetzungen und Richtlinien zu beachten.
Sie sind als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft (BG) pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber. Allerdings besteht nur Schutz während der Arbeit, auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle und bei Berufskrankheiten.
Nur über eine private Unfallversicherung sind Sie in allen Situationen 24 Stunden abgesichert.
Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können sie sich auch gegen Berufsunfähigkeit versichern. Auf diesem Wege zahlen Sie meist niedrigere Beiträge und müssen eventuell auch nicht so strenge Gesundheitsfragen beantworten, teilweise geht das sogar ganz ohne Gesundheitsprüfung.